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StuB 5/2015 S. 199

Auslegungsfragen zu § 18 InvStG

Das BMF hat zu Auslegungsfragen zu § 18 InvStG (Personen-Investitionsgesellschaften) Stellung genommen. Das Schreiben betrifft Fragen zum Anwendungsbereich des § 18 InvStG, zur Wahrnehmung von steuerlichen Pflichten eines rechtlichen Vertreters einer Investmentkommanditgesellschaft und zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (-1/14/10004 NWB DAAAE-85259). Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Nach der Gesetzesbegründung zum AIFM-Steueranpassungsgesetz sollte der damalige steuerrechtliche Status quo, nach dem geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft den allgemeinen für Personengesellschaften und deren Beteiligten geltenden Besteuerungsregelungen unterliegen, fortgeführt werden.

  • Da in Ausnahmefällen auch andere inländische Personengesellschaftstypen...