Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auslegungsfragen zu § 18 InvStG
Das BMF hat zu Auslegungsfragen zu § 18 InvStG (Personen-Investitionsgesellschaften) Stellung genommen. Das Schreiben betrifft Fragen zum Anwendungsbereich des § 18 InvStG, zur Wahrnehmung von steuerlichen Pflichten eines rechtlichen Vertreters einer Investmentkommanditgesellschaft und zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (-1/14/10004 NWB DAAAE-85259). Hierzu führt das BMF weiter aus:
Nach der Gesetzesbegründung zum AIFM-Steueranpassungsgesetz sollte der damalige steuerrechtliche Status quo, nach dem geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft den allgemeinen für Personengesellschaften und deren Beteiligten geltenden Besteuerungsregelungen unterliegen, fortgeführt werden.
Da in Ausnahmefällen auch andere inländische Personengesellschaftstypen...