Der Pkw im Steuerrecht
2015
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C. Teilwertabschreibung bei Fahrzeugen/Autohäusern
I. Bedeutung der Teilwertabschreibung für Autohäuser
Eine Teilwertabschreibung ist nur zum Bilanzstichtag möglich. Ertragsteuerlich ist diese Form der Abschreibung eine legale und interessante Möglichkeit der Beeinflussung des Gewinns. Da bei der Bilanzaufstellung oftmals schon die Ertragslage des folgenden Wirtschaftsjahres absehbar ist, könnte es zu folgender Fallkonstellation kommen:
Herr Findig erzielt in 2013 (Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr) einen vorläufigen Gewinn in Höhe von 90.000 €. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz kristallisiert sich heraus, dass im Jahr 2014 vermutlich ein Überschuss von 50.000 € erwirtschaftet wird.
Ermittelt man nun die Teilwerte der Fahrzeuge des Umlaufvermögens zum und liegen diese Werte unter den Anschaffungskosten, ist die Teilwertabschreibung zulässig. Sollte durch diese AfA der Gewinn 2013 um 15.000 € gemindert werden, ergäbe sich ein Gewinn von 75.000 €.
Sollten die Verkaufspreise der Fahrzeuge im Jahr 2014 nun doch über dem Teilwert und den ursprünglichen Anschaffungskosten liegen, ist zunächst e...BStBl 2014 I S. 1162