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VG Freiburg 13.01.2015 5 K 2543/13, NWB 11/2015 S. 726

Abgabenordnung | Zur Haftung des Gesellschafters für eine Steuerschuld der GbR

Das Urteil des VG Freiburg vom lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Durch einen wirksam bekanntgegebenen und bestandskräftig gewordenen Gewerbesteuermessbescheid wird für die Verwaltungsgerichte u. a. verbindlich geregelt, ob eine GbR durch Übertragung aller Gesellschaftsanteile mit der Wirkung einer Gesamtrechtsnachfolge des Erwerbers beendet wurde oder hinsichtlich der Gewerbesteuerschuld als Steuerpflichtige fiktiv fortbesteht. (2) Der Gesellschafter einer GbR haftet gem. § 128 HGB analog für Gewerbesteuerschulden der Gesellschaft auch nach der Beendigung oder Abwicklung der Gesellschaft. (3) Der Gesellschafter kann im Haftungsverfahren nach Rechtskraft des gegen die Gesellschaft ergangenen Urteils keine Einwände mehr gegen die Gesellschaftsschuld geltend machen. (4...BStBl 1983 II S. 544