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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 4641/12

Gesetze: SGB 2 § 11 Abs. 2; SGB 10 § 48 Abs. 1 S 3

Leitsatz

Leitsatz:

Auch eine Rentenzahlung ist gem. § 11 Abs. 2 SGB II erst ab Beginn des Monats, in welchem die tatsächliche Auszahlung erfolgt, als Einkommen zu berücksichtigen. Eine wesentliche Änderung nach § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X ist damit erst im Monat des Zuflusses eingetreten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAE-85612

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