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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 3 vom Seite 3

Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahnaufhellungen (Bleaching) durch Zahnärzte

, NWB DokID: NWB WAAAE-81722

Michael Danz

Die stetig wachsende Nachfrage nach zahnkosmetischen und -ästhetischen Leistungen, wie bspw. der Zahnaufhellung (Bleaching), führt nicht nur zu steigenden Erlösen der Zahnärzte in dieser lukrativen Sparte, sondern auch zu erhöhtem Beratungsbedarf hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Leistungen. Durch das Aufhellen von Zähnen erbringen Zahnärzte grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen. Dies ergibt sich aus § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, wonach nur medizinisch notwendige Heilbehandlungen der entsprechenden Umsatzsteuerbefreiung unterliegen. Zahnaufhellungen, die vorwiegend aus kosmetischen oder ästhetischen Gründen durchgeführt werden, fallen nicht unter diese Befreiungsvorschrift. Sie unterliegen dementsprechend dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG in Höhe von derzeit 19 %. Mit Urteil vom hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass auch Zahnaufhellungen unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fallen können. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Leistungen dazu dienen, einen aufgrund einer Vorerkrankung oder aufgrund einer zahnärztlichen Behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wurde die Re...