Suchen
DBAI Cookinseln Artikel 2

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Artikel 2 Zuständigkeit

Der ersuchte Vertragsstaat ist nicht zur Erteilung von Informationen verpflichtet, die seinen Behörden nicht vorliegen und sich auch nicht im Besitz oder in der Verfügungsmacht von Personen in seinem Hoheitsbereich befinden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAE-85416

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden