DBAI Cookinseln Artikel 12

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Artikel 12 [1] Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist in beiden Vertragsstaaten anzuwenden

  1. auf Steuerstrafsachen und

  2. auf alle anderen unter Artikel 1 fallenden Angelegenheiten, jedoch nur in Bezug auf die am oder nach diesem Tag beginnenden Veranlagungszeiträume oder, soweit es keinen Veranlagungszeitraum gibt, in Bezug auf alle am oder nach diesem Tag entstehenden Steuern.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAE-85416

1Dieses Abkommen ist am 11. Dezember 2013 in Kraft getreten (BGBl 2014 II S. 102). Es ist anzuwenden ab 1. Januar 2014.