Sonderausgabenabzug für Spenden an kommunale Wählervereinigungen: Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung von
politischen Parteien und kommunalen Wählervereinigungen
Leitsatz
Spenden an kommunale Wählervereinigungen können nicht als Sonderausgaben i.S.d. § 10b Abs. 2 Satz 1 EStG abgezogen werden,
da sie keine politischen Parteien i.S.d. § 2 PartG sind.
Die Begrenzung des § 10b Abs. 2 Satz 1 EStG auf Parteien i.S.d. § 2 PartG und die damit verbundene Ausgrenzung von kommunalen
Wählervereinigungen aus dem Kreis der tauglichen Zuwendungsempfänger ist nicht verfassungswidrig.
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 42 DStRE 2015 S. 1484 Nr. 24 EFG 2015 S. 469 Nr. 6 EStB 2015 S. 328 Nr. 9 SAAAE-85387
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