Saskia Krusche, Eva Ratzesberger, Jörg Steinheimer

Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG)

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78781-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65851-8

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Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) Änderungen Auswirkungen Anwendungsbereiche

IV. Mindestlohnwirksame Leistungen

Jeder Arbeitnehmer soll grundsätzlich ab 2015 einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € brutto pro Arbeitsstunde erhalten (§ 1 Abs. 2 MiLoG). Allerdings lässt sich dem MiLoG nicht entnehmen, welche vertraglichen oder tatsächlich geleisteten Vergütungselemente für den Abgleich mit dem Mindestlohn heranzuziehen sind. Dies lässt den Schluss zu, dass der Gesetzgeber hierzu absichtlich keine Vorschriften einführen wollte und daher immer das gesamte Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist. Fraglich ist jedoch, welche Zahlungen mindestlohnwirksam, also anrechenbar, sind.

Genau diese Frage hat für die betriebliche Praxis erhebliche Relevanz, wie nachfolgender Beispielsfall (Olbertz, GWR 2014 S. 523) verdeutlichen soll:

Beispiel:

Der Arbeitnehmer arbeitet im Monat durchschnittlich 100 Stunden und erhält einen Grundlohn in Höhe von 7 € brutto. Zusätzlich erhält er eine monatlich ausbezahlte Zulage in Höhe von 200 € sowie zum Jahresende Weihnachtsgeld in Höhe von 2.500 €. Stellt man lediglich auf den Stundenlohn ab, wird der neue Mindestlohn nicht erreicht. Würde man allerdings die monatliche Zulage oder das Weihnachtsgeld anteilig anrechnen, s...