Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG)
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I. Einführung
Seit dem müssen sich Arbeitgeber, insbesondere im Niedriglohnsektor, neu orientieren: Es gilt der flächendeckende, branchenübergreifende Mindestlohn. Gewerkschaften und Arbeitnehmer bestimmter Branchen, in welchen die Höhe der Vergütung regelmäßig unterhalb der „magischen 8,50 € Brutto-Grenze“ lag, sind zunächst zufrieden. Arbeitgeber dagegen befürchten ausbleibende Kundschaft aufgrund Anhebung der Endpreise und sich daran anschließende Verluste.
Infolgedessen kam auf, dass das Mindestlohngesetz (MiLoG) sogar zum Stellenabbau führen könnte, da die vorbezeichneten Arbeitgeber so ihre eigenen Endpreise nicht merklich erhöhen müssten. Ob diese Befürchtungen gerechtfertigt sind bzw. ob sich diese Szenarien bewahrheiten werden, bleibt abzuwarten. Bei der Lektüre der nachfolgenden Ausführungen wird allerdings klar, dass in vielen Branchen und Wirtschaftszweigen bereits Lohngrenzen vorhanden sind, die von den Arbeitgebern bei der Vergütung beachtet werden müssen. Ein spürbarer Effekt in sämtlichen Bereichen des täglichen Lebens wird somit wohl ausbleiben.
Klar ist jedoch, dass es nicht einfach werden wird. Es bestehen noch viele Unsicherheiten, beispielsweise welche Zahl...