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Steuermindernde Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-84944 Verpflichtet sich ein Unternehmen vertraglich als Mieter bzw. Pächter nach Ablauf der Vertragslaufzeit Betriebsanlagen zu beseitigen und Grundbesitzteile zu rekultivieren, muss steuerbilanziell eine sog. Ansammlungsrückstellung gebildet werden, die gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d Satz 1 EStG zeitanteilig in über die Betriebslaufzeit verteilten Raten anzusammeln ist. Fraglich ist, ob eine bereits gebildete Ansammlungsrückstellung bei nachträglicher Verlängerung der Betriebslaufzeit neu zu berechnen und teilweise auszubuchen ist oder ob infolge von § 249 Abs. 2 Satz 2 HGB eine teilweise Auflösung grds. ausgeschlossen ist.
Ausführlicher Beitrag s..
Rechtsprechung
[i] BFH, Urteil vom 2. 7. 2014 - I R 46/12, BStBl 2014 II S. 979Aufgrund dieser Fragestellung kam es zu zwei divergierenden finanzgerichtlichen Entscheidungen in erster Instanz ( NWB JAAAE-13717 und NWB TAAAE-23934), infolge derer jeweils Revision beim BFH eingelegt wurde (Urteil des I. Senats des , BStBl 2014 II S. 979; zurückgenommene Revision beim IV. Senat des BFH - IV R 37/12).
Urteil des I. Senats des
[i]Stichtagsbezogene Anpassung des AnsammlungszeitraumsNach Auffassung des...