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OLG Köln 30.09.2014 1 RVs 91/14, NWB 10/2015 S. 644

Steuerstrafrecht | Irrtum über Steuerpflicht für private Nutzung eines überlassenen Pkw

Der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO setzt objektiv das Bestehen eines Steueranspruchs voraus. Irrt der Steuerpflichtige über das Bestehen dieses Anspruchs, handelt er nach dem im vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum.

Anmerkung:

Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, dass der Täter den streitbefangenen Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt und ihn trotz dieser Kenntnis verkürzen will. Im Rahmen der sog. Parallelwertung in der Laiensphäre muss der Täter dazu aber erkennen, dass ein Steueranspruch existiert und dass er darauf steuerschädigend einwirkt (sog. Steueranspruchstheorie, vgl. NWB AAAAC-06877; ;