DBAI Andorra Artikel 9
Artikel 9 Kosten
Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien verständigen sich über die Verteilung der Kosten der geleisteten Unterstützung (einschließlich angemessener Kosten Dritter und externer Berater, unter anderem im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAE-85001