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Gesetzgebung – Besserer Schutz für Kleinanleger (hib)
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes (BT-Drucks. 18/3994) eingebracht, um die Transparenz von Finanzprodukten zu erhöhen. Damit sollen die Anleger besser informiert werden als bisher.
Hierzu wird u. a. weiter ausgeführt:
Als Konsequenz aus diversen Vorfällen in der Finanzbranche will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungslücken schließen und auch zusätzliche Maßnahmen einleiten.
Anlageprospekte sollen nur noch zwölf Monate und nicht mehr unbegrenzt gültig sein.
Auch nach Beendigung des öffentlichen Angebots müssen Anbieter von Vermögensanlagen anlegerrelevante Tatsachen unverzüglich veröffentlichen.
Anbieter von Nachrangdarlehen und ähnlichen Produkten sollen ebenfalls verpflichtet werden, einen Prospekt zu erstellen. Da solche Da...