Strafbesteuerung bei intransparenten Fonds
Der „van Caster und van Caster“ (C-326/12) entschieden, dass die Pauschalbesteuerung von Erträgen aus sog. intransparenten Investmentfonds gem. § 6 InvStG europarechtswidrig ist. Insbesondere Fonds im Bereich der Alternativen Investments qualifizieren als intransparente Fonds, weil ausländische Fondsmanager den erforderlichen Berichts- und Veröffentlichungspflichten nicht nachkommen. Der EuGH sieht in der pauschalen Besteuerung eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, u. a. weil der Anleger keine Möglichkeit mehr habe, die tatsächlichen Fondserträge nachzuweisen, was viele Anleger von Investitionen in ausländische Fonds abhalten werde.
In der Folge hat nun das BMF mit Datum vom ein Schreiben veröffentlicht, wonach Anlegern die Möglichkeit gegeben werden soll, der Pauschalbesteuerung zu entgehen, indem sie den Nachweis der tatsächlichen Investmenterträge anstelle des Investmentfonds selbst erbringen. Elser und Thiede erläutern das Schreiben ab Seite 104 und geben Empfehlungen für Anleger, wie die erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht werden können.
Das Europäische Nachlasszeugnis
Bei grenzüberschreitenden Erbrechtssachen bereitet die Anerkennung ausländischer Erbrechtsnachweise häufig Probleme. Im Rahmen der EU-ErbVO wird mit dem Europäischen Nachlasszeugnis ein einheitlicher Erbrechtsnachweis eingeführt. Kaya geht ab Seite 83 auf einzelne Bereiche des Verfahrens zum Europäischen Nachlasszeugnis ein, zeigt Schnittstellen zwischen Erb-, Sachen- und Güterrecht auf und geht auf derzeit noch offene Fragen ein, die sich im Zusammenhang mit Drittstaaten ergeben, mit denen bilaterale Abkommen bestehen.
Börsenlexikon
In Ihrer NWB Datenbank haben wir für Sie ein Börsenlexikon aufbereitet, in dem in über 300 Begriffen Themen aus der Börsen- und Finanzwelt kurz und prägnant dargestellt werden und Sie Informationen zur Gestaltung und steuerlichen Behandlung einzelner Anlageformen finden. In loser Folge stellen wir Ihnen hier einzelne Begriffe vor, diese Woche den Begriff „Express-Zertifikat“ NWB PAAAE-51312.
Beste Grüße
Verena Fuß
Fundstelle(n):
NWB-EV 3/2015 Seite 73
IAAAE-84978