Aufteilung von Kaufpreisraten in Zins- und Tilgungsanteil –
Kapitalüberlassung gegen Entgelt bei bloßer ratierlicher Verteilung
des Verkehrswerts – Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen
Leitsatz
Orientieren sich bei einem Geschäft unter Angehörigen die über den gesamten Zeitraum zu leistenden Ratenzahlungen auf eine
Kaufpreisforderung an dem Verkehrswert des verkauften Grundstücks, ist eine zur Aufteilung der Kaufpreisraten in einen Zins-
und Tilgungsanteil führende Kapitalüberlassung gegen Entgelt ist zu verneinen (Anschluss an BFHE 229,104, BStBl II 2010,818, zur Versteuerung eines Zinsanteils bei wiederkehrenden Leistungen).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 35 DStRE 2015 S. 1361 Nr. 22 EFG 2015 S. 127 Nr. 2 KÖSDI 2015 S. 19193 Nr. 2 StBW 2015 S. 290 Nr. 8 Ubg 2015 S. 728 Nr. 12 KAAAE-84973
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