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Umsatzsteuer | Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft und nachfolgende Veräußerung des Mähdreschers an einen Dritten
(1) Die unentgeltliche Überlassung eines in Bruchteilsgemeinschaft erworbenen Gegenstands (Mähdrescher) an einen der Gemeinschafter begründet weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinschaft, so dass die einzelnen Gemeinschafter als Leistungsempfänger anzusehen sind (entgegen Abschn. 15.2. Abs. 16 Sätze 6 und 7 UStAE). (2) Sind die Gemeinschafter als Leistungsempfänger anzusehen, können sie über ihren Anteil am Gegenstand (Mähdrescher) ohne Zwischenerwerb durch die Gemeinschaft verfügen. (3) Wird der Steuerbetrag für eine steuerpflichtige Leistung zu niedrig ausgewiesen, ist der ausgewiesene Betrag als Vorsteuer abzugsfähig (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1b, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Abs. 1, 4 UStG).
Bei gemeinsamer Auftragsert...