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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude
(1) Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn von Todes wegen ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude erworben wird. (2) Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG erfüllt sind, ist entscheidend auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen (Bezug: § 12 Abs. 3, § 13c ErbStG; § 151, § 157, § 180 BewG).
Wer eine im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bebaute und zu Wohnzwecken vermietete, nicht zu einem Betriebsvermögen gehörende Immobilie erbt, muss aufgrund der teilweisen Steuerbefreiung des § 13c ErbStG nur 90 % des Verkehrswerts dieser Immobilie versteuern. Wiewohl eine Verweisung im ErbStG fehlt, wendet der BFH für das Tatbestandsmerkmal „bebautes Grundstück“ § 180 BewG entsprechend an. Nach dieser Vorschrift ist ein Gru...