DBAI Insel Man Artikel 11

Artikel 11 [1] Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass ihre jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der letzten Notifikation.

(2) Dieses Abkommen ist nach seinem Inkrafttreten anzuwenden

  1. auf Steuerstrafsachen und

  2. auf alle anderen unter Artikel 1 fallenden Angelegenheiten, jedoch nur in Bezug auf die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens beginnenden Veranlagungszeiträume oder, soweit es keinen Veranlagungszeitraum gibt, bei allen am oder nach dem genannten Tag entstehenden Steuern.

Fundstelle(n):
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PAAAE-84902

1Dieses Abkommen ist am 5. November 2010 in Kraft getreten (BGBl 2011 II S. 534). Es ist rückwirkend anzuwenden ab 1. Januar 2011.