DBAI Britischen Jungferninseln Artikel 10
Artikel 10 Kosten
Die Vertragsparteien verständigen sich über angefallene Kosten der geleisteten Unterstützung (einschließlich angemessener Kosten für Dritte und externe Berater, unter anderem im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten).
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SAAAE-84898