DBAI Anguilla Artikel 14

Artikel 14 [1] Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass ihre jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der letzten Notifikation.

(2) Dieses Abkommen ist nach seinem Inkrafttreten anzuwenden

  1. auf Steuerstrafsachen und

  2. auf alle anderen unter Artikel 1 fallenden Angelegenheiten, jedoch nur in Bezug auf die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens beginnenden Veranlagungszeiträume oder, soweit es keinen Veranlagungszeitraum gibt, bei allen am oder nach dem genannten Tag entstehenden Steuern.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAE-84896

1Dieses Abkommen ist am 11. April 2011 in Kraft getreten (BGBl 2011 II S. 948). Das Abkommen ist grundsätzlich anwendbar ab dem 1.1.2012.