DBAI Anguilla Artikel 10
Artikel 10 Verwaltungskosten
Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien verständigen sich über angefallene Kosten der geleisteten Unterstützung (einschließlich angemessener Kosten für Dritte und externe Berater, unter anderem im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten).
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YAAAE-84896