BFH - III R 38/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 63 Abs 1 S 3, AO § 8
Rechtsfrage
1. Behält ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit seinen inländischen Wohnsitz bei, wenn es sich zum Zwecke des Studiums für voraussichtlich vier Jahre ins Ausland (Herkunftsland des Klägers) begibt und sich lediglich einmal jährlich während der ausbildungsfreien Zeit für sechs bis sieben Wochen in der elterlichen Wohnung im Inland aufhält?
2. Können fehlende finanzielle Mittel für Heimreisen des Kindes fehlende Inlandsaufenthalte in den ausbildungsfreien Zeiten kompensieren?
3. Ist aufgrund der Tatsache, dass das Kind im Ausland in einem Studentenwohnheim untergebracht ist und keine Verwandten vorhanden sind, bei denen das Kind wohnen könnte, sowie der Absicht des Kindes, nach Beendigung des Studiums nach Deutschland zurückzukehren, die Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland zu bejahen, auch wenn das Kind die ausbildungsfreie Zeit nicht überwiegend in der elterlichen Wohnung im Inland verbringt?
Auslandsaufenthalt; Kindergeld; Studium; Wohnsitz
Fundstelle(n):
XAAAE-84840