Die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
2015
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X. Wege in die PartG mbB
Der Weg in die mit der PartG mbB angestrebte Haftungsbeschränkung für fehlerhafte Berufsausübung ist in der Praxis zumeist nicht sehr kompliziert.
Die Einzelheiten hängen davon ab, in welcher Rechtsform die beteiligten Berufsträger bisher ihren Beruf ausüben.
1. Neugründung einer PartG mbB
Für die Neugründung einer Partnerschaftsgesellschaft mbB sind die folgenden Schritte erforderlich:
Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages (Partnerschaftsvertrag) mit folgendem Mindestinhalt gem. § 3 PartGG:
Name der Partnerschaft (s. § 2 PartGG) mit Zusatz „mbB“ o. Ä. (s. § 8 Abs. 4 Satz 3 PartGG)
Sitz der Partnerschaft
Name und Vorname sowie in der Partnerschaft ausgeübter Beruf und Wohnort jedes Partners
Gegenstand der Partnerschaft
Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aller betroffenen Berufsordnungen
Anmeldung der Gesellschaft zum PartnerschaftsregisterS. 41
2. Aus der PartG in die PartG mbB
Für den Übergang einer Partnerschaftsgesellschaft nach bisherigem Recht in eine PartG mbB ist keine Umwandlung erforderlich. Es handelt sich lediglich um den Übergang der Gesellschaft in eine Variante derselben Rechtsform (Partnerschaftsgesellschaft) mit der Besonderheit der Beschränkung der Haftung für fehler...