Die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
2015
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IX. PartG mbB als Steuerberatungsgesellschaft oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1. Anerkennung als Steuerberatungs- und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Partnerschaftsgesellschaft ist die einzige Gesellschaftsform, bei der die Partner die Wahl haben, die Gesellschaft entweder als einfachen Zusammenschluss der Berufsträger („einfache Partnerschaft“) oder als Berufsausübungsgesellschaft („qualifizierte Partnerschaft“), also mit Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu führen.
Als Rechtsanwaltsgesellschaft darf eine Partnerschaftsgesellschaft nicht geführt werden, da im Gesetz nur die Rechtsform der GmbH zugelassen ist (§ 59c Abs. 1 BRAO) und darüber hinaus von der Rechtsprechung auch die AG als zulässige Rechtsform anerkannt worden ist, jedoch nicht weitere Gesellschaftsformen.S. 38
2. Grundsätzlich ausschließliche Geltung der eigenen Berufsordnung
Für die Partnerschaftsgesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft gilt grundsätzlich nur die jeweilige spezifische Berufsordnung, also für die Steuerberatungsgesellschaft die Regelungen des StBerG und für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Regelungen der WPO.
Das bedeutet, dass die PartG mbB als Steuerberatungsgesellschaft ein...