Die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
2015
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IV. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
1. Grundzüge der PartG mbB
Die PartG mbB ist keine neue Rechtsform, sondern lediglich eine Variante der bereits seit dem Jahr 1994 bestehenden Rechtsform der Partnerschaft. Die allgemeinen Vorschriften des PartGG sind auch auf die PartG mbB anwendbar. Die Besonderheiten der Haftungsbeschränkung der PartG mbB sind in § 8 Abs. 4 PartGG geregelt.
Die Beschränkung der Berufshaftung soll in größeren Partnerschaftsgesellschaften, in denen wegen häufiger Teamarbeit die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG („Handelndenhaftung“) oft leerlaufen würde, eine generelle Beschränkung der Haftung wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Vermögen der Gesellschaft ermöglichen. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollte diese Rechtsform auch eine Alternative zu der britischen LLP (Limited Liability Partnership) bilden und deren Vordringen auf dem Markt der Rechtsberatung in Deutschland bremsen. Ob dies mit einer Rechtsform, die keine generelle Haftungsbeschränkung vorsieht, sondern lediglich die Haftung für berufliche Fehler beschränkt, erreicht werden kann, bleibt abzuwarten. Unabhängig von diesen Erwartungen ist aber ca. eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung festzustellen, ...