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Mindestlohn: Haftungsausschluss bei Beauftragung von Subunternehmern
Noch immer wissen viele Unternehmer nicht, dass sie nicht nur ihren Mitarbeitern 8,50 € Mindestlohn pro Stunde zahlen müssen, sondern dass sie haftbar gemacht werden können, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer den Mindestlohn an deren Mitarbeiter nicht vergüten. Die Haftung kann i. d. R. jedoch vermieden werden, wenn man sich eine Erklärung der beauftragten Firmen einholt, dass auch sie den Mindestlohn zahlen.
Es stehen Ihnen ein Musterschreiben der DATEV zur Bescheinigung an Subunternehmer unter http://go.nwb.de/049g2 und ein Muster zur Arbeitszeiterfassung in der NWB Datenbank unter NWB DAAAE-83412 im Word-Format zur Verfügung.
Nutzen Sie auch die Checkliste zu Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen NWB MAAAE-71142.