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Mandanten-Merkblatt: Betriebliche Altersversorgung – Gestaltungsmöglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Von einer betrieblichen Altersversorgung
spricht man, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei
Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Ein wesentlicher Vorteil für den
Arbeitnehmer liegt hierbei in der Einsparung von steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine effektive Maßnahme zur Mitarbeiterbindung, da sowohl Mitarbeiter als auch Führungskräfte diese wegen ihrer vielen Vorteile sehr schätzen.
Der Arbeitgeber kann zwischen fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung (Durchführungswege) wählen:
1. Die Direktversicherung
2. Die Publikumspensionskasse
3. Der Pensionsfonds
4. Die rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse
5. Rückgedeckte Direktversicherung
Bei diesem Thema können Sie zwischen dem ausführlichen Mandanten-Merkblatt „Betriebliche Altersversorgung (Gesamt)“, welches einen ausführlichen Überblick über alle fünf möglichen Durchführungswege bietet und fünf kürzeren Mandanten-Merkblättern wählen, die jeweils einen Durchführungsweg zum Inhalt haben.
Download Mandanten-Merkblatt „Betriebliche Altersversorgung (Gesamt) - Gestaltungs...