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Umsatzsteuer | Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen nur bei medizinischer Indikation
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen sind nur dann als Heilbehandlung steuerfrei, wenn sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist. (2) Zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist es bei Überprüfung der Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen erforderlich, das für richterliche Überzeugungsbildung gebotene Regelbeweismaß auf eine „größtmögliche Wahrscheinlichkeit“ zu verringern.
Die Entscheidung ist im Zusammenhang mit dem Urteil V R 16/12 NWB KAAAE-84613 vom selben Tag zu sehen. Im Streitfall hat de...