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NWB Nr. 9 vom Seite 569

Organschaft und „fehlerhafter Bilanzansatz“ nach § 14 KStG

[i]www.idw.de unter IDW Aktuell, Eingabe an das BMF vom 26. 1. 2015 Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) adressiert in einer Eingabe an das BMF einige Zweifelsfragen zur Definition eines „fehlerhaften Bilanzansatzes“ sowie dessen Korrektur gemäß der Neuregelung des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 KStG nach der sog. kleinen Organschaftsreform.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 KStG gilt der Gewinnabführungsvertrag auch dann als durchgeführt, wenn der abgeführte Gewinn oder ausgeglichene Verlust auf einem Jahresabschlusses beruht, der fehlerhafte Bilanzansätze enthält, sofern

  1. der Jahresabschluss wirksam festgestellt ist,

  2. die Fehlerhaftigkeit bei Erstellung des Jahresabschlusses unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätte erkannt werden müssen und

  3. ein von der Finanzverwaltung beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers aufzustellenden Jahresabschluss der Organgesellschaft und des Organträgers korrigiert und das Ergebnis entsprechend abgeführt oder ausgeglichen wird, soweit es sich um einen Fehler handelt, der in der Handelsbilanz zu korrigieren ist.

Die Durchführungsfiktion des Gewinnabfü...