NWB Nr. 9 vom Seite 553

Nicht alltäglich

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Die Steuerfahndung beim Steuerberater

Zugegeben, es ist nicht alltäglich: Die Steuerfahndung steht vor der Tür und verlangt die Herausgabe von Akten. Doch auch wenn diese Situation für Steuerberater nicht alltäglich ist, sie kommt vor; und dann sollte man besser gut vorbereitet sein. Das Wichtigste und Erste, was in diesen Fällen zu prüfen ist: Sind Sie oder Ihre Mitarbeiter Beschuldigter oder sind Sie bloßer Dritter? Dies können Sie daran erkennen, auf welcher Rechtsgrundlage der Durchsuchungsbeschluss beruht: § 102 StPO – Sie werden als Beschuldigter geführt, § 103 StPO – Sie sind Zeuge. Das weitere Vorgehen wird im Wesentlichen von dieser Feststellung bestimmt. – Doch um hier nicht den sprichwörtlichen Teufel an die Wand zu malen: In den meisten Fällen ist der Steuerberater lediglich Zeuge. Damit steht er allerdings im Spannungsfeld zwischen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten und der Erfüllung einer richterlich angeordneten Maßnahme. Ein Beihilfe-Vorwurf oder gar der Vorwurf der Mittäterschaft gegen Berater hingegen ist wesentlich seltener. Die Ermittlungsbehörden signalisieren in den letzten Jahren jedoch auch hier vermehrt, dass sie gegenüber Beratern als Beschuldigte „kein Pardon“ mehr kennen. Beyer weist ab der Seite 615 auf die wichtigsten Punkte zu diesem Thema hin.

Häufig wird zeitgleich beim beschuldigten Mandanten und dessen Steuerberater durchsucht. Deshalb sollte nicht nur der Kanzleiinhaber in dieser Situation wissen, was zu tun ist. Auch die Mitarbeiter und Mandanten sollten die grundlegenden Verhaltensweisen kennen. Ein Ablaufplan mit ersten Schritten, nimmt in einer Schublade nicht viel Platz weg, kann aber in der entsprechenden Situation sehr hilfreich sein. – Übrigens: Eine Checkliste zur Schadensbegrenzung bei Durchsuchungen können Sie in der NWB Datenbank unter der NWB DokID NWB PAAAC-72064 aufrufen.

Auf die Grenzen des Prüfers und die Pflichten des Arbeitgebers bei der Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG gehen Bergan und Jahn ab der Seite 579 ein. § 42g EStG dient der Schaffung einer gesicherten Rechtsgrundlage für die Beteiligung von Lohnsteuer-Außenprüfern an Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Bergan und Jahn analysieren in ihrem Fachbeitrag auch das Schreiben des BMF mit dem dieses erstmals zu der mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz neu eingeführten Lohnsteuer-Nachschau Stellung genommen hat. Auch wenn einzelne Streitfragen bleiben, das BMF hat mit diesem Schreiben gewisse Rechtssicherheit bei der Durchführung der Lohnsteuer-Nachschau geschaffen.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 553
NWB CAAAE-84633