Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2014
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Teil J: Alterseinkünfte – Anlage R
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Seite | ||
I. | Vordruck | 382 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen | 385 |
1. | Gesetzesänderungen | 385 |
2. | Neue
Verwaltungsanweisungen | 385 |
2.1 | 385 | |
2.2 | BMF-Schreiben | 386 |
2.3 | Sonstige
Verwaltungsanweisungen | 386 |
III. | ABC der Alterseinkünfte | 386 |
S. 382
I. Vordruck – Anlage R
S. 383
S. 384
Änderung der Anlage R: Die Anlage R wurde wie folgt geändert:
Zeile 4: Die Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG unterliegen nicht nur Leibrenten, sondern auch andere Leistungen. Hierzu gehören unselbständige Bestandteile der Rente (wie z. B. Kinderzuschüsse) und insbesondere einmalige Leistungen wie z. B. (Teil-)Kapitalauszahlungen, Sterbegeld und die Abfindung von Kleinbetragsrenten. Zur Klarstellung wurde daher die Abschnittsüberschrift für den Bereich der Zeilen 4 bis 10 um den Zusatz „/Leistungen” ergänzt: „Leibrenten/Leistungen”.
Zeile 10: Für Zwecke einer ermäßigten Besteuerung werden in Zeile 10 Nachzahlungen für mehrere Jahre abgefragt. Der BFH hat entschieden, dass eine ermäßigte Besteuerung auch für Teilkapitalauszahlungen gewährt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde die Zeilenbeschreibung um den Zusatz „/K...