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LSG Sachsen Beschluss v. - 1 KR 103/12 B

Gesetze: SGG § 197a; GKG § 52; GKG § 66 Abs. 5; GKG § 68 Abs. 1; SGB IV § 7a

Leitsatz

Leitsatz:

Im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV fehlen in der Regel ausreichende Anhaltspunkte für eine Streitwertfestsetzung in Höhe der möglichen Beitragsforderung mit der Folge, dass regelmäßig lediglich der Auffangstreitwert zugrunde gelegt werden kann (Anschluss an z. B. ; Aufgabe von SächsLSG, Beschluss vom - L 1 B 351/07 KR).

Fundstelle(n):
GAAAE-84555

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