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Handelsrechtliche Übernahmebilanzierung bei Aufwärtsverschmelzungen
Fallbeispiel zur Umsetzung des IDW RS HFA 42
Die Regelungen des IDW RS HFA 42 zur Bilanzierung bei Verschmelzungen wurden inzwischen in einer Reihe von Beiträgen dargestellt und systematisiert . Im Rahmen der Bilanzierung bei Verschmelzungen können sich auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers wesentliche Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben, deren gedankliche Vorwegnahme den am Umwandlungsvorgang direkt oder indirekt beteiligten Parteien (übernehmender Rechtsträger sowie dessen Gesellschafter) mitunter allein auf der Grundlage der Ausführungen im IDW RS HFA 42 Probleme bereitet. Ziel des Beitrags ist es daher, die Grundsätze des IDW RS HFA 42 anhand konkreter Zahlenbeispiele zu verdeutlichen. Dargestellt werden wesentliche Aspekte der handelsrechtlichen Bilanzierung von Verschmelzungen bei in der Praxis häufig anzutreffenden Aufwärtsverschmelzungen zur Aufnahme auf einen 100 %-Gesellschafter (sog. Upstream-Merger) im Jahresabschluss des übernehmenden Rechtsträgers.
Die Übernahme des bei einer Aufwärtsverschmelzun...