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WP Praxis 3/2015 S. 78

Referentenentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Das Bundesfinanzministerium hat am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (Richtlinie 2013/50/EU) veröffentlicht. Die bis Ende November 2015 in nationales Recht umzusetzende Änderungsrichtlinie stellt die erste grundlegende Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie aus dem Jahr 2004 dar. Die Umsetzung erfordert vor allem Anpassungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des darauf gestützten Verordnungsrechts. Weitere Änderungen betreffen u. a. das

Eine wesentliche Neuerung ist die Abschaffung der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung bzw. von Quartalsfinanzberichten für börsennotierte Unternehmen. Damit bleibt es den Börsenbetreibern überlassen, ob sie für die an gereg...