Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Modernisierung des Geschäftsbetriebes
Leitsatz
Für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung entscheidend, ob das übertragene Unternehmensvermögen
als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht und ob die vor und nach der Übertragung
ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen.
Der Fortsetzung der bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit steht nicht entgegen, wenn der Erwerber den von ihm
erworbenen Geschäftsbetriebe in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1765 Nr. 30 DStR 2016 S. 8 Nr. 24 DStRE 2016 S. 1051 Nr. 17 EFG 2015 S. 681 Nr. 8 UAAAE-84319
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