Nachforderung von Kapitalertragsteuer bei einer Sachausschüttung
Leitsatz
Eine Abspaltung eines Betriebsteils, der nicht das Teilbetriebserfordernis erfüllt, ist steuerlich als Sachausschüttung anzusehen,
die in Höhe des gemeinen Wertes der abgespaltenen Wirtschaftsgüter der Kapitalertragsteuer unterliegt.
Wird anstelle eines Haftungsbescheids i.S.d. § 191 AO ein Nachforderungsbescheid i.S.d. § 167 AO erlassen, müssen lediglich
die materiellen Voraussetzungen des Haftungstatbestandes nach § 44 Abs. 5 AO, nicht aber die für einen Haftungsbescheid geltenden
besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 8/2015 S. 354 LAAAE-84309
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