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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 3141/11

Gesetze: BewG § 98a, BewG § 103, BewG § 109, KStG § 21a

Abzug des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung bei der Einheitswertermittlung

Leitsatz

  1. Bei dem Fond zur bauspartechnischen Absicherung handelt es sich weder um einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten noch um eine Rückstellung sondern um einen Passivposten eigener Art, der gemäß § 21a KStG gebildet werden kann.

  2. Der Fond zur bauspartechnischen Absicherung ist nicht als Schuldposten nach § 103 BewG bei der Einheitsbewertung zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAE-84308

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