Keine verlängerte Reinvestitionsfrist nach § 6b Abs. 3 S. 3 EStG bei nicht vom Steuerpflichtigen neu hergestellten Gebäuden
Leitsatz
1. Die grundsätzlich vierjährige Reinvestitionsfrist für eine § 6b-Rücklage verlängert sich nicht nach § 6b Abs. 3 S. 3 EStG
für „neu hergestellte Gebäude” auf sechs Jahre, wenn das Gebäude nicht vom Steuerpflichtigen selbst, sondern von einem Dritten
neu hergestellt wird.
2. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die verlängerte sechsjährige Reinvestitionsfrist nur für vom Steuerpflichtigen
selbst neu hergestellte Gebäude gilt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2015 S. 231 Nr. 7 EFG 2015 S. 461 Nr. 6 KÖSDI 2015 S. 19306 Nr. 5 StBW 2015 S. 247 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2015 S. 882 GAAAE-84299
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