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Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2015

Lohnsteuer-Nachschau: Fragen und Antworten

Maik Bergan und Thomas Jahn

Einleitung

Mit der am in Kraft getretenen Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG) soll eine wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Feststellung von Scheinarbeitsverhältnissen erreicht werden. Das Finanzamt soll in die Lage versetzt werden, sich spontan ein zuverlässiges Bild über ein Unternehmen zu machen und sich insbesondere einen Eindruck über die räumlichen Verhältnisse, das tatsächlich eingesetzte Personal und den üblichen Geschäftsbetrieb zu verschaffen. Mit hat das BMF erstmals zur Lohnsteuer-Nachschau Stellung genommen.

Dieses FAQ bietet wichtige Informationen zur Lohnsteuer-Nachschau im Allgemeinen und dem im Besonderen.

Mehr zum Thema mit weiterführenden Informationen in .

Was ist die Lohnsteuer-Nachschau und welchem Zweck dient sie?

  • Die Lohnsteuer-Nachschau soll der Finanzbehörde ermöglichen, kurzfristig und vor Ort – ohne vorherige Ankündigung – Sachverhaltsfragen aufzuklären. Sie ist keine Außenprüfung.
    Eine Lohnsteuer-Nachschau kommt nach Ansicht des BMF insbesondere in Betracht:

    • bei Beteiligung an Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit,

    • zur Fests...

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