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BFH 27.08.2014 VIII R 6/12, NWB 8/2015 S. 475

Einkommensteuer | Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung bei einer Rechtsanwalts-GbR

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Rechtsanwalts-GbR ist gewerblich tätig, soweit sie einem angestellten Rechtsanwalt die eigenverantwortliche Durchführung von Insolvenzverfahren überträgt. (2) Ihre Einkünfte werden dadurch nicht insgesamt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu solchen aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, wenn die Nettoumsatzerlöse aus dieser auf den Angestellten übertragenen Tätigkeit 3 % der Gesamtnettoumsatzerlöse der Gesellschaft und den Betrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.

Anmerkung:

Im Streitfall beruhte die für die Anwendung der Abfärberegelung schädliche Tätigkeit innerhalb der freiberuflich tätigen Klägerin, einer Anwaltssozietät, auf der leitenden und eigenverantwortlichen Mithilfe eines angestellten Berufsträgers. Im Umkehrschlu...