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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 370/14

Gesetze: BGB § 1943; ZPO § 829; ZPO § 835; ZPO § 857

Leitsatz

Leitsatz:

BGB § 1943

ZPO §§ 829, 835, 857

Das "Recht" auf Annahme der Erbschaft unterliegt nicht der Pfändung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
ErbBstg 2015 S. 68 Nr. 3
NJW 2015 S. 2128 Nr. 29
NJW 2015 S. 8 Nr. 25
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2015 S. 2129
BAAAE-84146

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