Ins Leere gehender Antrag auf Aussetzung
der Vollziehung bei Zustimmung zur eingereichten Steuererklärung
Leitsatz
Die
Mitteilung der Finanzbehörde über die Zustimmung zur eingereichten
Steuererklärung mit Hinweis auf "Aufhebung" der Vollziehungsaussetzung
mit Zahlungsaufforderung ist weder eine Ablehnung der Vollziehungsaussetzung
für den daran anschließenden Zeitraum noch droht allein durch diese
Mitteilung bereits die Vollstreckung im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Entgegen dem Wortlaut der Mitteilung liegt keine Aufhebung oder
Widerruf der Vollziehungsaussetzung vor, da sich die ausgesetzten
Vorauszahlungsbescheide bereits durch Zustimmung zur Jahreserklärung
gemäß § 124 Abs. 2 5. Var. AO auf andere Weise erledigt haben. Mit
dieser Erledigung geht die gewährte Aussetzung der Vollziehung ins
Leere.
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 581 Nr. 7 MAAAE-83863
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