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StuB 3/2015 S. 112

Hinweis zu den neuen HGB-Schwellenwerten

Am hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht beschlossen. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat in diesem Zusammenhang einen Hinweis veröffentlicht, der sich insbesondere mit der Frage befasst, welche Auswirkungen die rückwirkende Anhebung der Schwellenwerte auf den Prüfungsvertrag hat.

Hintergrund: Der Gesetzentwurf sieht u. a. eine Anhebung der Schwellenwerte sowie eine Änderung der Definition der Umsatzerlöse vor. Diese Änderungen dürfen bereits auf Abschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr angewendet werden, jedoch nur insgesamt (Unternehmenswahlrecht; vgl. Art. 2 des Regierungsentwurfs, dort Abs. 2 Satz 1 des derzeit noch unbezifferten Artikels des EGHGB-E).

Hierzu wird weiter...