Gewinnverlagerungen von Unternehmen im Fokus nationaler und internationaler Diskussionen
Vor [i]Die Folgen der Einführung des AOA für den Steuerpflichtigendem Hintergrund der BEPS-Debatte und der Häufigkeit von Medienberichten über die Gewinnverlagerung von Unternehmen überrascht es nicht, dass auch die Betriebsstättengewinnaufteilung ein aktuelles Thema für Finanzverwaltung und Steuerpflichtige ist. Während jedoch auf OECD-Ebene in anderen Themenbereichen noch an Entwurfspapieren und Diskussionsbeiträgen gearbeitet wird, wurde der Authorized OECD Approach (AOA) bereits in deutsches Recht transformiert und eine konkretisierende Verordnung erlassen. Der Beitrag von Kraft und Dombrowski ab S. 87 analysiert insbesondere vor dem abkommensrechtlichen Hintergrund ausgewählte Konsequenzen. Dabei zeigen die Verfasser, dass im Hinblick auf die Anwendung des AOA noch zahlreiche offene Fragen und Unwägbarkeiten bestehen. Zudem führt sowohl die Kombination aus DBA auf Grundlage alter und neuer Musterabkommen mit der jeweiligen Musterkommentierung als auch nicht vorhandener DBA mit den nationalen deutschen Regelungen zu Doppelbesteuerungsrisiken und Dokumentationsproblemen.
[i]BEPS-Aktionspunkt 6 der OECDUnter dem Aktionspunkt 6 „Verhinderung von Abkommensmissbrauch“ sollen laut OECD im Rahmen der BEPS-Debatte insbesondere Bestimmungen für das OECD-Musterabkommen und Empfehlungen für die Gestaltung nationaler Vorschriften zur Verhinderung der Gewährung von Abkommensvorteilen in unangemessenen Fällen erarbeitet werden. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Erarbeitung von Regelungen, welche den Abkommensmissbrauch – das sog. Treaty Shopping – verhindern sollen. Zudem sollen DBA künftig so ausgelegt werden können, dass deren Anwendung grundsätzlich nicht mehr zu einer doppelten Nichtbesteuerung führt. Der Beitrag von Rautenstrauch stellt ab S. 95 die wesentlichen Inhalte des Aktionspunktes 6 dar und leitet erste Schlussfolgerungen daraus ab. Es sei zu erwarten, dass die Vorschläge zu einer Vielzahl von neuen Komplexitäten und Rechtsunsicherheiten führen, die grenzüberschreitende Investitionen eher verhindern als fördern werden.
[i]Die Summarische Risikoprüfung als Methode der BetriebsprüfungDie Summarische Risikoprüfung stellt eine neue Methode im Rahmen von Betriebsprüfungen dar, die den herkömmlichen Ansätzen beim Durchleuchten umfangreicher elektronischer Unternehmensdaten weit überlegen sein kann. Ihre Einsatzbreite reicht von der Festlegung einzelfallbezogener Prüffelder über die vollständige Überprüfung von Aufzeichnungsschnittstellen bis zur Bearbeitung bestimmter Prüfungsfragen. Wolenski und Wähnert erläutern in ihrem Beitrag ab S. 105 Prüfungsstrategien gegen internationale Gewinnverschiebungen und gehen dabei auf praktisch bedeutsame Fälle wie die Verschiebung von Gewinnanteilen aus Deutschland in Staaten mit niedrigeren Unternehmenssteuern mittels Leistungsverträgen mit sog. weichen Leistungsinhalten sowie auf internationale Lieferketten über verbundene Unternehmen ein.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 3 / 2015 Seite 1
TAAAE-83797