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Bewertungsrecht – Ist die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag 1. 1. 2009 verfassungswidrig?
Leitsatz
Der BFH hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag für verfassungswidrig, weil die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung zu Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind.
Sachverhalt
Im Jahr 2008
hatte der Kläger eine Teileigentumseinheit (Ladenlokal) erworben. Er vertrat
diesbezüglich die Auffassung, der gegenüber dem Voreigentümer festgestellte
Einheitswert für das Teileigentum könne gegenüber ihm als Erwerber keine
Bindungswirkung entfalten, da die Vorschriften über die Einheitsbewertung des
Grundvermögens wegen des lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts
verfassungswidrig seien. Mithin müsse die Einheitswertfeststellung
zum hier einschlägigen Feststellungszeitpunkt ersatzlos aufgehoben
werden. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz ist der BFH der Auffassung, dass
die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens bereits bezogen
auf den Stichtag nicht mehr den verfassungsrechtlichen Anforderun...