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Schweiz | Revidierte Bestimmungen für Expatriates ab 2016
[i]EFD präzisierte den Kreis der Berechtigten und die Bestimmungen zu den AbzügenAm 16. 1. 2015 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die überarbeitete Expatriates-Verordnung (ExpaV) bekannt gegeben; sie wird am 1. 1. 2016 in Kraft treten. Die Personengruppe des Expatriates wird enger gefasst, indem klargestellt wird, dass neben den leitenden Angestellten auch Spezialisten mit besonderer beruflicher Qualifikation vorübergehend mittels eines Arbeitsvertrags entsandt werden müssen, um die Regelung in Anspruch nehmen zu können. Darüber hinaus [i]Aktuelle ExpaV von 2000 unter http://go.nwb.de/jkyp1 und neue ExpaV vom 9. 1. 2015 unter http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37967.pdf werden die Abzugsmöglichkeiten für Wohn- und Umzugskosten sowie privaten Schulunterricht enger gefasst. Wohnkosten von Expatriates sind künftig nur abzugsfähig, wenn eine Wohnung im Ausland für den Eigengebrauch stän...