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Änderungen im (Familien-)Pflegezeitgesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB Noch im alten Jahr hat der Bundesrat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gebilligt, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist (vgl. BGBl 2014 I S. 2462). Dadurch werden die schon bisher aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) resultierenden Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu gewährleisten, nunmehr verzahnt und erheblich weiterentwickelt. Pflegende Angehörige können in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf miteinander vereinbaren müssen, zeitlich flexibler agieren. Diese Vorteile für Arbeitnehmer einerseits führen andererseits auch zu Veränderungen auf Unternehmensseite.
Ausführlicher Beitrag s..
Hintergrund und gesetzgeberisches Ziel
[i]Anzahl der Pflegebedürftigen steigt weiter anIn Deutschland werden zurzeit 1,85 Mio. Menschen zu Hause gepflegt und von diesen ca. zwei Drittel ausschließlich durch nahe Angehörige. Angesichts der kontinuierlich steigenden Zahl der Pflegebedürftigen ist zu erwarten, dass immer mehr Personen vor der Aufgabe stehen werden, sich innerhalb der Familie aktiv in die Pflege einzubringen. Für Beschäftigte werden dafür die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen.
Inhalt der Gesetzesänderungen
[i]PflegeunterstützungsgeldMit dem G...