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Die neuen Grundsätze für die ordnungsgemäße elektronische Buchführung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-83673 Durch (BStBl 2014 I S. 1450) hat die Finanzverwaltung umfangreiche Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erlassen.
Ausführlicher Beitrag s..
Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen finden sich im HGB (§§ 238 ff. HGB) sowie insbesondere für die steuerlich relevante Buchführung in den § 140 ff. AO. In dem unternimmt das BMF den Versuch, darzustellen, wie die §§ 140 ff. AO für die elektronische Buchführung angesichts des heutigen Stands der Entwicklung aus der Sicht der Finanzverwaltung auszulegen sind. In einem ergänzenden Schreiben ebenfalls vom stellt das BMF dar, in welcher Art und Weise die Datenträgerüberlassung im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung zu erfolgen hat. Diese ergänzenden Informationen können in der NWB Datenbank als Anlage zum (BStBl 2014 I S. 1450; NWB HAAAE-37193) aufgerufen werden.
Sind die GoBD für die Praxis tauglich?
[i]GoBD sind grds. zu begrüßenGrundsätzlich sind die GoBD aus der Sicht der betroffenen Steuerpflichtigen zu begrüßen, da durch dieses BMF-Schrei...