1. Fehlende Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung, wenn für die Eintragung als notwendig erachtete Bewilligungen von Mitgesellschaftern fehlen.
2. Zu den Nachweisanforderungen beim Tod von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die berichtigende Eintragung neuer Gesellschafter im Grundbuch.
Weil sich die Rechtsnachfolge in die Gesellschaft grundsätzlich nicht nach den Regeln des Erbrechts, sondern nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags vollzieht, ist zur Grundbuchberichtigung die Vorlage des Gesellschaftsvertrags, wenn auch nicht zwingend in der Form des § 29 GBO, oder jedenfalls ein sonstiger Inhaltsnachweis erforderlich.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 11/2015 S. 729 BAAAE-83670
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